Laborbuch — Auftragsverarbeitungsvertrag (Muster)
AVV-Muster gem. Art. 28 DSGVO für Support-Einsätze mit Datenzugriff.
gemäß Art. 28 DSGVO
Hinweis: Dieses Dokument ist ein Muster für den Ausnahmefall eines Support-Einsatzes mit Datenzugriff. Es ersetzt keine Rechtsberatung; vor Verwendung rechtliche Prüfung empfohlen.
zwischen
[Name/Firma des Kunden, Anschrift] — nachfolgend „Verantwortlicher” —
und
Advena Partners, inh.Adam Koch, Weißensteinstr. 44, 58093 Hagen — nachfolgend „Auftragsverarbeiter” —
Präambel
Der Verantwortliche betreibt die Software Laborbuch (elektronische FuE-Stundenaufzeichnung) im Self-Hosting-Modell auf eigener Infrastruktur. Im Regelbetrieb hat der Auftragsverarbeiter keinen Zugriff auf personenbezogene Daten; eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt.
Dieser Vertrag regelt ausschließlich den Ausnahmefall, dass der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter ausdrücklich mit Support-Leistungen beauftragt, die einen Zugriff auf personenbezogene Daten erfordern können (z. B. Fehleranalyse in der Datenbank, Datenmigration, Wiederherstellung).
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Gegenstand: Support-, Wartungs- und Fehleranalyse-Leistungen an der Laborbuch-Instanz des Verantwortlichen, soweit dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
- Jeder Einsatz erfolgt nur auf vorherige, dokumentierte Anforderung des Verantwortlichen (Ticket, E-Mail) und ist zeitlich auf den Einsatz begrenzt.
- Der Vertrag gilt für die Dauer des Software-Überlassungs-/Supportvertrags; § 9 (Löschung) gilt darüber hinaus.
§ 2 Art, Zweck und Ort der Verarbeitung
- Art der Verarbeitung: lesender, in begründeten Ausnahmen schreibender Zugriff auf die Instanz des Verantwortlichen (Fernzugriff).
- Zweck: Störungsbeseitigung, Fehleranalyse, Datenmigration, Wiederherstellung.
- Ort: Die Daten verbleiben auf der Infrastruktur des Verantwortlichen. Eine Kopie auf Systeme des Auftragsverarbeiters erfolgt nur, wenn der Verantwortliche dies im Einzelfall ausdrücklich anordnet.
- Bevorzugt werden zugriffsarme Supportwege (Bildschirmfreigabe unter Aufsicht des Verantwortlichen, bereinigte Logauszüge, temporäres, vom Verantwortlichen angelegtes und nach Abschluss deaktiviertes Konto).
§ 3 Datenkategorien und betroffene Personen
- Datenkategorien: Benutzerkonten (Name, Login, E-Mail), Zeiteinträge (Datum, Stunden, Tätigkeitsbeschreibungen, Projekt-/Vorhabenszuordnung), Commit-Metadaten, Beweisdateien bzw. deren Hashes, Zugriffsprotokolle.
- Betroffene Personen: Beschäftigte und ggf. externe Mitwirkende des Verantwortlichen mit Konto in der Instanz.
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO); Weisungen sind zu dokumentieren.
- Vertraulichkeitsverpflichtung aller eingesetzten Personen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 1 (TOM, docs/compliance/TOM.de.md) in der jeweils gültigen Fassung.
- Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO, soweit den Einsatz betreffend.
- Unverzügliche Information des Verantwortlichen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich des Auftragsverarbeiters (Zuarbeit zu Art. 33/34 DSGVO), spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung.
- Information des Verantwortlichen, wenn eine Weisung nach Auffassung des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzrecht verstößt.
- Jeder Support-Zugriff wird protokolliert (Zeitpunkt, Person, Umfang); lesende Zugriffe auf Berichte und Beweisdateien protokolliert die Software zusätzlich selbst (append-only Lesezugriffs-Journal).
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
- Im Regelbetrieb bestehen keine Unterauftragsverarbeiter (Anlage 2).
- Die Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verantwortlichen.
§ 6 Kontroll- und Nachweisrechte
- Der Auftragsverarbeiter stellt alle für den Nachweis der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung.
- Der Verantwortliche kann Überprüfungen — auch vor Ort bzw. per Fernzugriff — nach angemessener Vorankündigung durchführen oder durch beauftragte Prüfer durchführen lassen.
§ 7 Betroffenenrechte
Anfragen betroffener Personen leitet der Auftragsverarbeiter unverzüglich an den Verantwortlichen weiter; eine eigenständige Beantwortung erfolgt nicht.
§ 8 Haftung
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei entsprechend ihrem Verantwortungsanteil.
§ 9 Löschung und Rückgabe
- Nach Abschluss des jeweiligen Support-Einsatzes löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Rahmen des Einsatzes erlangten personenbezogenen Daten (einschließlich Kopien, Logauszüge, temporäre Exporte), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich.
- Temporäre Support-Konten werden vom Verantwortlichen deaktiviert; der Auftragsverarbeiter weist auf noch aktive Konten hin.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen — TOM.de.md
(Version 1.0, Stand 17.07.2026)
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter — keine (Stand 17.07.2026). Hinweis: Der Zeitstempeldienst BeatTime erhält ausschließlich SHA-256-Hashes ohne Personenbezug und ist daher kein Unterauftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO.
| Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter |
|---|---|
| Ort, Datum, Unterschrift | Ort, Datum, Unterschrift |