Zur Aromatisierung Ihrer Tabakmischungen benötigen wir die Aromaprobe und mindestens 5 kg der Tabakmischung – nur für Großhandel möglich.
Die aromatisierte Soße besteht a) aus einer flüssigen und trockenen (Pulver) Mischung oder b) aus einer flüssigen oder trockenen (Pulver) Mischung zur Direktanwendung auf den Rohstoff.